AGB

Das Kleingedruckte.

1.1 Jeder an die Werbeagentur bürokontraer erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und §31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB 1

1.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen von bürokontraer gelten als persönliche geistige Schöpfung des Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

1.4 Nutzung ist nur mit der Einwilligung von bürokontraer und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies eindeutig vereinbart worden ist.

2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Reinzeichnungshonorar

2.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Graphik-Design-Leistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter SDSt/AGD berechnet.

2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für Copyright.

2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die bürokontraer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.

3.2 Bei Zahlungsverzug kann die Werbeagentur bürokontraer Verzugszinsen in der Höhe des jeweiligen aktuellen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank verlangen.

3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als drei Wochen, oder erfordert er von der Werbeagentur bürokontraer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Abnahme des Layouts, 1/3 nach Fertigstellung.

3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnung etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß §12 Abs.2 Nr. 7c UstG.

4.1 Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Drucküberwachung, Litho, Abwicklung etc., werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

4.2 Die Werbeagentur bürokontraer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Werbeagentur bürokontraer abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Werbeagentur bürokontraer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesonere die Übernahme der Kosten.

4.5 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Lithokosten, etc. sind vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages zu erstatten.

4.6 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Werbeagentur bürokontraer Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Werbeagentur bürokontraer erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Werbeagentur bürokontraer berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorhaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

6.3 Texte und Manuskriptvorlagen des Auftraggebers werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.

6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Werbeagentur bürokontraer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersanden Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Rein- layouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

8.2 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

8.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung verlangen). Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

8.4 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

8.5 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

8.6 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

8.7 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

9.1 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internet-präsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.

9.2 Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben.

9.3 Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner.

9.4 Von der Werbeagentur bürokontraer gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Werbeagentur bürokontraer gestattet.

9.5 Von der Werbeagentur bürokontraer erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.

9.6 Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.

9.7 Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Die Werbeagentur bürokontraer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners.

9.8 Die Werbeagentur bürokontraer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.

9.9 Die Werbeagentur bürokontraer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.

9.10 Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.

9.11 Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch die Werbeagentur bürokontraer schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

10.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

10.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der Werbeagentur bürokontraer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

10.3 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses ist Achim.